Garantiekatalog
Dieser Garantiekatalog gilt für alle bestellten/gekauften Werkstücke ab dem 01.05.2009. Alle davor erworbenen Werkstücke haben das übliche Jahr Garantie!
Alle Garantien laufen ab Lieferdatum!
Schwerter
2 Jahre Garantie ab Lieferdatum auf Griff und Klinge, daher auf Lockerung von Parier und Knauf (Griffschalen und Lederwicklung der Huscarl Reihe sind ausgeschlossen ebenso ausgeschlossen sind Nichtledergriffe bei anderen Schwerttypen) sowie gegen Klingenbruch. Voraussetzung ist ein sachgemäßer Gebrauch der entsprechenden Waffe.
Hiebwaffen
25 Jahre Garantie bei Bruch von Schneide und/oder Auge bei sachgemäßem Gebrauch.
Saxe
Arbeitssaxe: 5 Jahre Garantie bei Bruch der Klinge bei sachgemäßem Gebrauch.
Kampfsaxe: 2 Jahre Garantie bei Klingenbruch.
Stangenwaffen
3 Jahre Garantie gegen Bruch von Blatt, Übergang und Tülle bei sachgemäßem Gebrauch.
Messer und Dolche
5 Jahre Garantie gegen Bruch der Klinge bei sachgemäßem Gebrauch.
